Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ werden grundsätzlich alle Kosten gefördert, die unmittelbar für die Ausführung der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erforderlich sind. Die aktuellen Förderbedingungen und Zinssätze sind im Internet unter www.kfw-foerderbank.de abzurufen. Man unterscheidet zwischen einer Förderung nach der Kredit- oder Zuschussvariante.
In diesem Programm werden umfassende energetische Modernisierungen, bzw. die bekannten Maßnahmenkombinationen gefördert. Einzelmaßnahmen, wie der Austausch von Altheizungen und Maßnahmen, die eine CO2-Einsparung bewirken, können zusätzlich gefördert werden. Kombinierbar mit anderen öffentlichen Mitteln und KfW Programmen, jedoch nicht mit der Zuschussvariante.
Man hat im Programm 152 die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Darlehen (50.000,- €/WE oder einem 5 % - Zuschuss (max. 2.500,- €)
Die Anforderungen an die Bauteile der Gebäudehülle (Dämmstärken, U-Werte, etc.) kann Ihnen Ihr Energieberater erläutern.
Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 151 / 430
Wenn der Altbau nach der energetischen Sanierung (annähernd) das Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) einhält, dann muss ein Teil des Darlehens nicht zurückgezahlt werden.
(Tilgungszuschüsse : 2,5 - 12,5 % von 75.000,- € je WE, je nach Effizienz-Standard)
Wer kein KfW- Darlehen in Anspruch nehmen möchte, bekommt über die "Zuschuss-Variante" eine noch höhere Förderung.
Zuschüsse : 7,5 - 17,5 % von 75.000,- je WE; max. 13.125,- €
In diesem Programm wird die Errichtung von besonders energiesparenden Gebäuden gefördert.
Wer einen Neubau als Passivhaus, KfW-Effizienzhaus 40, KfW-Effizienzhaus 55 oder KfW-Effizienzhaus 70 plant erhält ein zinsgünstige Darlehen.(Förderhöchstbetrag 50.000,- € je Wohneinheit)
Je nach Effizienzstandard sind noch Tilgungszuschüsse von bis zu 10 % möglich.
Die Förderprogramme und Förderhöhen variieren in den letzten Monaten sehr stark, so dass keinerlei Gewährleistung auf die zu erwartenden Zuschüsse / Zinssätze gegeben werden kann. Bitte fragen Sie bei einer konkret geplanten Maßnahme bei uns an – wir werden Ihnen die möglichen Förderprogramme und Antragsformulare gerne zusammenstellen.
Basis-Förderung im Gebäudebestand:-Bauanzeige oder Bauantrag muss vor dem 01.01.2009 gestellt worden sein.+ Pelletofen mit Wassertasche:- 36 € je kW (min. 1.000 €)- Umwälzpumpe Energieeffizienzklasse A nicht vorgeschrieben.+ Pelletkessel:- 36 € je kW (min. 2.000 €)- auch Kombikessel – Holzpellets und Scheitholz
° Der Scheitholzanlagenteil muss ein Scheitholzvergaserkessel mit Leistungs- und Feuerungsregelung sein.
° Pufferspeichervolumen min. 55 l/kW+ Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher (min. 30 l/kW):- 36 € je kW (min. 2.500 €)- auch Kombikessel – Holzpellets bzw. Holzhackschnitzel und Scheitholz
° Der Scheitholzanlagenteil muss ein Scheitholzvergaserkessel mit Leistungs- und Feuerungsregelung sein.
° Pufferspeichervolumen min. 55 l/kW+ Holzhackschnitzelanlage mit neu errichtetem Pufferspeicher (min. 30 l/kW):
Basis-Förderung im Gebäudebestand:+ Bauanzeige oder Bauantrag muss vor dem 01.01.2009 gestellt worden sein.
+ Wärmepumpen bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung.
+ WP mit mehr als 100 kW können übergangsweise bis zum 30.06.2011 unter besonderen Voraussetzungen über die
BAFA gefördert werden.
+ Die Wärmepumpe muss die
+ Bei Nichtwohngebäuden muss die Wärmepumpe der Raumheizung dienen.
+ Die Wärmepumpe muss Prozesswärme oder Wärme für Wärmenetze liefern.
- Warmwasserbereitung und den Heizwärmebedarf des Gebäudes decken.Mindest-Jahresarbeitszahlen (JAZ) (bis 100 kW Nennwärmeleistung der WP)Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe°
° JAZ ≥ 3,8 bei elektrisch angetriebenen WP (auch für WP über 100 kW)JAZ ≥ 1,3 bei gasbetriebenen WPJAZ ≥ 4,0 bei Nichtwohngebäuden- Luft/Wasser-Wärmepumpe°
° JAZ ≥ 3,5 bei elektrisch angetriebenen WPJAZ ≥ 1,3 bei gasbetriebenen WP