Eine gute Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf der Internetseite der Energieagentur NRW



Auszug Förderprogramme 2011:

KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“  151/152

Im Programm „Energieeffizient Sanieren“ werden grundsätzlich alle Kosten gefördert, die unmittelbar für die Ausführung der Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz erforderlich sind.  Die aktuellen Förderbedingungen und Zinssätze sind im Internet unter www.kfw-foerderbank.de abzurufen. Man unterscheidet zwischen einer Förderung nach der Kredit- oder  Zuschussvariante.   

In diesem Programm werden umfassende energetische Modernisierungen, 
bzw. die bekannten Maßnahmenkombinationen gefördert. Einzelmaßnahmen, wie der Austausch von Altheizungen und Maßnahmen, die eine CO2-Einsparung bewirken, können zusätzlich gefördert werden. Kombinierbar mit anderen öffentlichen Mitteln und KfW Programmen, jedoch nicht mit der Zuschussvariante.

Man hat im Programm 152 die Wahl zwischen einem zinsgünstigen Darlehen (50.000,- €/WE oder einem 5 % - Zuschuss (max. 2.500,- €)

Die Anforderungen an die Bauteile der Gebäudehülle  (Dämmstärken, U-Werte, etc.) kann Ihnen Ihr Energieberater erläutern.




Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 151 / 430

Wenn der Altbau nach der energetischen Sanierung (annähernd) das Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) einhält, dann muss ein Teil des Darlehens nicht zurückgezahlt werden.

(Tilgungszuschüsse : 2,5 - 12,5 % von 75.000,- € je WE, je nach Effizienz-Standard)

Wer kein KfW- Darlehen in Anspruch nehmen möchte, bekommt über die "Zuschuss-Variante" eine noch höhere Förderung.

Zuschüsse : 7,5 - 17,5 % von 75.000,- je WE; max. 13.125,- €


Energieeffizient Bauen (KfW-Bank)

In diesem Programm wird die Errichtung von besonders energiesparenden Gebäuden  gefördert.

Wer einen Neubau als Passivhaus, KfW-Effizienzhaus 40, KfW-Effizienzhaus 55 oder KfW-Effizienzhaus 70 plant erhält ein zinsgünstige Darlehen.(Förderhöchstbetrag 50.000,- € je Wohneinheit)

Laufzeit mind. 4, höchstens 30 JahreTilgungsfreie Anlaufjahre (2, 3 oder 5)

Je nach Effizienzstandard sind noch Tilgungszuschüsse von bis zu 10 % möglich.



Die Förderprogramme und Förderhöhen variieren in den letzten Monaten sehr stark, so dass keinerlei Gewährleistung auf die zu erwartenden Zuschüsse / Zinssätze gegeben werden kann. Bitte fragen Sie bei einer konkret geplanten Maßnahme bei uns an – wir werden Ihnen die möglichen Förderprogramme und Antragsformulare gerne zusammenstellen.
 

 

Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Rahmen des Marktanreizprogramms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.

 

Nähere Informationen unter


 
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Frankfurter Straße 29-35
65760 Eschborn

oder

Postfach 51 60

65726 Eschborn

Internet: http://www.bafa.de

Tel.: (06196) 908-625

 
 

Solarkollektoranlagen: (im Gebäudebestand)

120 € je m² Kollektorfläche

- kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung

- mn. 9 m² Flachkollektorfläche und min. 40 l/m

- mn. 7 m² Vakuumröhrenkollektor und min. 50 l/m

- Bereitstellung von Prozesswärme (auch bei

- solare Kälteerzeugung

- Anlagen deren Wärme einem Wärmenetz zugeführt wird(bis 30.12.2011) ;

90 € (ab dem 31.12.2011) für Anlagen bis 40 m² Kollektorfläche2 Pufferspeicher (Wasser)2 Pufferspeicher (Wasser)Neubau)

weitere Info´s unter www.bafa.de



Biomasseanlagen  

Basis-Förderung im Gebäudebestand:-Bauanzeige oder Bauantrag muss vor dem 01.01.2009 gestellt worden sein.+ Pelletofen mit Wassertasche:- 36 € je kW (min. 1.000 €)- Umwälzpumpe Energieeffizienzklasse A nicht vorgeschrieben.+ Pelletkessel:- 36 € je kW (min. 2.000 €)- auch Kombikessel – Holzpellets und Scheitholz

° Der Scheitholzanlagenteil muss ein Scheitholzvergaserkessel mit Leistungs- und Feuerungsregelung sein.

° Pufferspeichervolumen min. 55 l/kW+ Pelletkessel mit neu errichtetem Pufferspeicher (min. 30 l/kW):- 36 € je kW (min. 2.500 €)- auch Kombikessel – Holzpellets bzw. Holzhackschnitzel und Scheitholz

° Der Scheitholzanlagenteil muss ein Scheitholzvergaserkessel mit Leistungs- und Feuerungsregelung sein.

° Pufferspeichervolumen min. 55 l/kW+ Holzhackschnitzelanlage mit neu errichtetem Pufferspeicher (min. 30 l/kW):

- 1.000 € je Anlage (pauschal)

+ Scheitholzvergaserkessel (besonders emissionsarm)

- 1.000 € je Anlage (pauschal)-

- Staubemissionen 15 mg/mPufferspeicher (mind. 55 l/kW)3-

° Für Anlagen von 5 kW bis 100 kW Nennleistung.

° Ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage wurde durchgeführt.

° Anlagen bis 1.000 kW müssen die Emissionsgrenzwerte der 1.BimSchV einhalten.Voraussetzung ist eine Leistungs- und Feuerungsregelung.

     weitere Info´s unter www.bafa.de                                                            

Wärmepumpen

Basis-Förderung im Gebäudebestand:+ Bauanzeige oder Bauantrag muss vor dem 01.01.2009 gestellt worden sein.

+ Wärmepumpen bis einschließlich 100 kW Nennwärmeleistung.

+ WP mit mehr als 100 kW können übergangsweise bis zum 30.06.2011 unter besonderen Voraussetzungen über die

BAFA gefördert werden.

+ Die Wärmepumpe muss die

+ Bei Nichtwohngebäuden muss die Wärmepumpe der Raumheizung dienen.

+ Die Wärmepumpe muss Prozesswärme oder Wärme für Wärmenetze liefern.

- Warmwasserbereitung und den Heizwärmebedarf des Gebäudes decken.Mindest-Jahresarbeitszahlen (JAZ) (bis 100 kW Nennwärmeleistung der WP)Wasser/Wasser- oder Sole/Wasser-Wärmepumpe° 

° JAZ ≥ 3,8 bei elektrisch angetriebenen WP (auch für WP über 100 kW)JAZ ≥ 1,3 bei gasbetriebenen WPJAZ ≥ 4,0 bei Nichtwohngebäuden- Luft/Wasser-Wärmepumpe°

° JAZ ≥ 3,5 bei elektrisch angetriebenen WPJAZ ≥ 1,3 bei gasbetriebenen WP


 weitere Info´s unter www.bafa.de




   
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