nach der Energieeinsparverodnung (EnEV)


Verodnung über den energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV 2009)


Die Energieeinsparverordnung (kurz EnEV) ist für alle Neubauten sowie für alte Gebäude, die saniert werden, einzuhalten. In der EnEV werden sämtliche Wärmeverluste durch Fenster, Wände, Dächer  etc. und die Wärmegewinne z. B. durch Sonneneinstrahlung einander gegenüber gestellt. Bei der Berechnung wird ermittelt, wie hoch Ihr zukünftiger Energiebedarf sein wird. Dieser darf eine Größe, die vom Gebäudevolumen bzw. Referenzgebäude abhängig ist, nicht überschreiten.


Eine qualifizierte Bearbeitung des Entwurfs bzw. des Sanierungsvorhabens wirkt sich positiv auf spätere Unterhaltskosten und somit auf den Geldbeutel des Bauherrn aus.


Ich führe seit 15 Jahren Wärmeschutzberechnungen (WSVO 95) unter Mithilfe modernster Software und unter Berücksichtigung der neuesten Normen und Verordnungen für Gebäude aller Größen durch!


GEBÄUDESTANDARDS:

* KfW-Effizienzhaus 115            (Gebäudesanierung)

* KfW-Effizienzhaus 100            (Gebäudesanierung)

* KfW-Effizienzhaus 85              (Gebäudesanierung)

* KfW-Effizienzhaus 70              (Gebäudesanierung / Neubau)         

* KfW-Effizienzhaus 55              (Gebäudesanierung / Neubau)

* KfW-Effizienzhaus 40              (Neubau)

* Passivhäuser

* Nichtwohngebäude nach DIN V 18599 

                                                    

   
Startseite
Energieausweise
Wärmeschutz -EnEV-
Blower Door
Thermografie
Vor-Ort-Beratung
Fördermöglichkeiten
Tragwerksplanung
Preisliste
Kontakt / Referenzen